Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI)
Als öffentlich bestellter Vermessungsingenieur bin ich berechtigt, hoheitliche Liegenschaftsvermessungen auszuführen, Tatbestände am Grund und Boden durch vermessungstechnische Ermittlungen festzustellen und mit öffentlichem Glauben zu beurkunden.
Weiterhin bin ich im Bereich der Bau- und Ingenieurvermessung, sowie der Beratung und Planung für Bauvorhaben tätig, ebenso auch als Gutachter in Grenzangelegenheiten.
Leistungen im Überblick
Kataster-/Grundstücksvermessung
Grundstücksteilung (Teilungsvermessung)
Dies ist notwendig, um eine Eigentumsübertragung (z.B. Kauf / Verkauf / Erbe) durchführen zu können.
Grenzvermessung (Grenzwiederherstellung)
Amtliche Grenzanzeige (Grenzbescheinigungen)
Straßenschlussvermessungen
Gebäudeeinmessungen
Hierzu besteht eine gesetzliche Verpflichtung des Grundstückseingentümers nach Errichtung oder Veränderung eines Gebäudes.
Bau-/Ingenieurvermessung
Amtliche Lagepläne zum Bauantrag/Baugesuch/Bauvoranfrage
Lage- und Höhenpläne zu Planungszwecken
Gebäudeabsteckungen
- Grobabsteckung (zur Errichtung der Baugrube)
- Feinabsteckung (Kennzeichnung der Lage des Bauwerkes auf dem Schnurgerüst)
Durch die Absteckung werden die Ecken oder Achsen des geplanten Gebäudes auf das Grundstück übertragen, um Grenzen und Abstände korrekt einzuhalten. Damit wird die exakte Lage des Bauwerkes auf dem Baugrundstück garantiert.
Höhenmessungen/First- und Traufhöhenmessungen
Baukontrollmessungen während der Bauphase
Sonstige Bauvermessungen
- Achsüberprüfung
- Massenberechnung
Weitere Leistungen
Bescheinigungen
Bescheinigungen zur Vorlage bei Baubehörden.
Zum Beispiel: Übereinstimmung von Lage- und Höhe des Bauwerkes mit der Baugenehmigung (Sockelabnahme).
Grenzattest
Grenzattest als Bescheinigung für Banken. Auflage bei der Gewährung eines Bankkredites (Grenzeinhaltebescheinigung).
Aufmaße
- Wohnflächenaufmaß
- Gewerbeflächenaufmaß
Gutachten
Gutachten zu Eigentumsgrenzen bei gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Öffentlich bestellter
Vermessungsingenieur (ÖbVI)
des Landes NRW
Gebühren & Kosten
Die Gebühr für hoheitliche Vermessungen richtet sich nach der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in NRW (VermWertKostO NRW) in der jeweils geltenden Fassung.
Die anfallenden Kosten für die Ingenieurvermessungen richten sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der jeweils geltenden Fassung.
Kontaktieren Sie uns
Dipl.-Ing. Josef Thielen
Vermessung Thielen
51147 Köln
Telefon/Fax
Fax 02203 / 62035