Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI)
Als öffentlich bestellter Vermessungsingenieur bin ich berechtigt, hoheitliche Liegenschaftsvermessungen auszuführen, Tatbestände am Grund und Boden durch vermessungstechnische Ermittlungen festzustellen und mit öffentlichem Glauben zu beurkunden.
Weiterhin bin ich im Bereich der Bau- und Ingenieurvermessung, sowie der Beratung und Planung für Bauvorhaben tätig, ebenso auch als Gutachter in Grenzangelegenheiten.
Leistungen im Überblick
Kataster-/Grundstücksvermessung
Grundstücksteilung (Teilungsvermessung)
Bei einer Teilungsvermessung werden neue Grenzen gebildet. Hierbei wird das Grundstück in zwei oder mehr Teile zerlegt. Die neu entstehenden Grundstücksteile erhalten neue Flurstücksnummern.
Dies ist notwendig, um eine Eigentumsübertragung (z.B. Kauf / Verkauf / Erbe) durchführen zu können.
Grenzvermessung (Grenzwiederherstellung)
Bei einer Grenzvermessung wird der exakte Grenzverlauf festgestellt. Fehlende Abmarkungen werden erneuert, fehlerhafte korrigiert. Dies ist notwendig, z.B. bei unklarem Grenzverlauf oder zur Herstellung von Grenzeinrichtungen.
Amtliche Grenzanzeige (Grenzbescheinigungen)
Wird durchgeführt, wenn eine verbindliche Aussage über die Lage der rechtmäßigen Grenze notwendig ist. Es erfolgt keine neue Abmarkung, sondern nur eine Dokumentation und Beurkundung der bestehenden Grenze.
Straßenschlussvermessungen
Sie erfolgt in der Regel nach Fertigstellung einer Verkehrsanlage. Hierbei werden die Grenzen, der durch die neue Verkehrsanlage in Anspruch genommenen Flächen, neu vermessen. Durch die Ausbaumaßnahmen veränderte bzw. zerstörte Grenzzeichen werden entsprechend dem Katasternachweis wiederhergestellt bzw. durch neue Grenzzeichen ersetzt.
Gebäudeeinmessungen
Durch die Gebäudeeinmessung wird die Lage des Gebäudes auf dem Grundstück, zur Aktualisierung des Gebäudebestandes in der Liegenschaftskarte ermittelt.
Hierzu besteht eine gesetzliche Verpflichtung des Grundstückseingentümers nach Errichtung oder Veränderung eines Gebäudes.
Bau-/Ingenieurvermessung
Amtliche Lagepläne zum Bauantrag/Baugesuch/Bauvoranfrage
Der amtliche Lageplan gehört mit zu den wichtigsten Unterlagen, um einen Bauanantrag zu stellen. Er wird durch den öffentlich bestellten Vermessungsingenieur nach eigenem Aufmaß (der Örtlichkeit) erstellt und enthält außerdem die Objektplanung des Architekten. Seine Richtigkeit wird durch Unterschrift und Siegel beurkundet.
Lage- und Höhenpläne zu Planungszwecken
Gebäudeabsteckungen
- Grobabsteckung (zur Errichtung der Baugrube)
- Feinabsteckung (Kennzeichnung der Lage des Bauwerkes auf dem Schnurgerüst)
Durch die Absteckung werden die Ecken oder Achsen des geplanten Gebäudes auf das Grundstück übertragen, um Grenzen und Abstände korrekt einzuhalten. Damit wird die exakte Lage des Bauwerkes auf dem Baugrundstück garantiert.
Höhenmessungen/First- und Traufhöhenmessungen
Baukontrollmessungen während der Bauphase
Sonstige Bauvermessungen
- Achsüberprüfung
- Massenberechnung
Weitere Leistungen
Bescheinigungen
Bescheinigungen zur Vorlage bei Baubehörden.
Zum Beispiel: Übereinstimmung von Lage- und Höhe des Bauwerkes mit der Baugenehmigung (Sockelabnahme).
Grenzattest
Grenzattest als Bescheinigung für Banken. Auflage bei der Gewährung eines Bankkredites (Grenzeinhaltebescheinigung).
Aufmaße
- Wohnflächenaufmaß
- Gewerbeflächenaufmaß
Gutachten
Gutachten zu Eigentumsgrenzen bei gerichtlichen Auseinandersetzungen.

Öffentlich bestellter
Vermessungsingenieur (ÖbVI)
des Landes NRW
Gebühren & Kosten
Die Gebühr für hoheitliche Vermessungen richtet sich nach der Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in NRW (VermWertGebO NRW vom 05.07.2010 (GV.NRW.2010 S 389) in der jeweils geltenden Fassung.
Die anfallenden Kosten für die Ingenieurvermessungen richten sich nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) in der jeweils geltenden Fassung.
Kontaktieren Sie uns

Dipl.-Ing. Josef Thielen
Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI)

Vermessung Thielen
Am Grott 13
51147 Köln
Telefon/Fax
Tel. 02203 / 62034
Fax 02203 / 62035